Unter die Relegation zur Gruppenliga Frankfurt West kann immer noch kein Schlussstrich gezogen werden. Die Spvgg. 05/99 Bomber Bad Homburg hat gegen das erstinstanzliche Urteil des Regionalsportgerichts Frankfurt am Main in der Causa Germania 94 das Rechtsmittel der Berufung eingelegt.
Die „Bomber“ Bad Homburg wollen kein Wiederholungsspiel, sondern drei Punkte am grünen Tisch. Foto: Mithat Gürser.
Das Rechtsmittel wendet sich gegen die Neuansetzung des Relegationsspiels am 9. Juni (2:1) und verlangt, das Spiel für den Verein Germania 94 als verloren und für Bomber Bad Homburg als gewonnen zu werten. Somit ist das Urteil des Regionalsportgerichts nicht in Rechtskraft erwachsen. Als Termin zur mündlichen Verhandlung der Berufung vor dem Verbandssportgericht wurde der 19. Juni anberaumt. Es ist daher davon auszugehen, dass der ursprünglich vorgesehene Termin für das Wiederholungsspiel zwischen Germania 94 und den Bad Homburgern am 20. Juni nicht eingehalten werden kann.
Ohnehin scheint der Hochtaunus-Club nur daran interessiert zu sein, durch eine 3:0-Spielwertung die drei benötigten Punkte für den Klassenerhalt in der Gruppenliga Frankfurt West am grünen Tisch zu erlangen. Denn statt dem erwarteten Antrag auf das Wiederholungsspiel wurde nun Einspruch gegen das Urteil des Regionalsportgerichts eingelegt, dass die Neuansetzung der Partie anordnete, da man der Germania keinen vorsätzlichen Einsatz des Spielers El Baghdadi Amin (alias Mohamed Mohamed) vorwerfen konnte, der nachweislich über zwei Spielerpässe für zwei verschiedene Vereine mit leicht abgeänderten Namen im Kreis Frankfurt (Germania 94 und FC Maroc) verfügt und auch nachweislich für beide Vereine aktiv war.
Viktoria Preußen und Harheim II müssen doch wieder bangen
Der Spieler wurde mittlerweile aus dem Verkehr gezogen und muss nun wie auch der FC Maroc mit einem Verfahren vor dem Kreissportgericht rechnen. Die Bad Homburger scheinen derzeit keine Mannschaft aufbieten zu können, die in einem Wiederholungsspiel eine realistische Chance hätte, das Spiel zu gewinnen. Da es sich weiter um ein schwebendes Verfahren handelt, weist Kreisfußballwart Thorsten Bastian in einer Mitteilung an die Vereine ausdrücklich darauf hin: „Sämtliche das Urteil des Regionalsportgerichts Frankfurt am Main betreffende nachrangige sportliche Entscheidungen im Kreis Frankfurt am Main sind somit, bis zu einer finalen Entscheidung des Berufungsgerichts, hinfällig.“
Sprich: Der Klassenerhalt des SV Viktoria Preußen in der Kreisoberliga und der SG Harheim II in der Kreisliga A ist noch nicht in Stein gemeißelt. Sollte nämlich das Verbandssportgericht Germania 94 doch einen Vorsatz nachweisen können und weitere Punktabzüge verhängen, würde das den Abstieg der beiden vorgenannten Vereine um eine Kategorie nach unten nach sich ziehen, da die „94er“ den Aufstieg in die Gruppenliga dann nicht realisieren könnten.