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Punktabzüge und Geldstrafen

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Der Hessische Fußball-Verband hat jetzt alle Einsprüche abgearbeitet, Geldstrafen und Punktabzüge sind rechtsgültig wegen der Nichterfüllung des Schiedsrichterpflichtsolls gemäß §26 der Spielordnung. Die Punktabzüge wurden in die Tabellen bei fussball.de eingearbeitet.

Grafik MZ

Bei Nichterfüllung des Schiedsrichterpflichtsolls werden vom Hessischen Fussball-Verband Geldstrafen und im Wiederholungsfall auch Punktabzüge von einem Punkt ausgesprochen. In den von uns betrachteten Ligen sind einige Mannschaften betroffen.

Verbandsliga Süd

  • VfR Groß-Gerau
  • RW Frankfurt
  • TS Ober-Roden
  • SC Viktoria Griesheim
  • SKV Beienheim
  • Spvgg. 03 Neu-Isenburg

Gruppenliga Frankfurt West

  • Türkischer SV Bad Nauheim
  • 1.FC-TSG Königstein

Kreisoberliga Frankfurt

  • VfL Germania 94
  • Makkabi Frankfurt
  • Concordia Eschersheim
  • SV Griesheim Tarik
  • FC Posavina
  • SV Viktoria Preußen

Strafen im Kreis Frankfurt

Im Kreis Frankfurt wurden 33 Vereine bestraft, 30 Vereine bekamen Geldstrafen und Punktabzug, 3 Vereine nur eine Geldstrafe. Die Geldstrafen summieren sich insgesamt auf 11.785 Euro.

Grafik: Mithat Gürser.

Das sagt Schiedsrichter-Obmann Goran Culjak:

„Wir von der Schiedsrichtervereinigung wollen dem entgegen steuern und den Vereinen helfen. In einer zeitnahen Sitzung wollen wir den betroffenen Vereinen Lösungen anbieten und ihnen Schiedsrichter, die am Neulingslehrgang teilnehmen, vermitteln, damit möglichst viele Vereine ihr Soll erfüllen können.“

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