Aufgrund des Einsatzes von nicht spielberechtigten Spielern in zwei Freundschaftsspielen ist der VfL Germania 94 in der Gruppenliga Frankfurt West mit einem weiteren Abzug von drei Punkten belegt worden.
Germania 94-Trainer Siar Daudi. Foto: Archiv Mithat Gürser.
Das Sportgericht der Verbandsligen unter dem Vorsitz von Rainer Lach sah es als erwiesen an, dass der Verein am 25. Januar in der Partie beim VfB Unterliederbach (2:2) die Gastspieler Kai Moos, Ayman Al Hadduchi und Anas Borite ohne Spielberechtigung eingesetzt habe. In der Partie beim SC Eschborn am 1. Februar (6:1) wirkte erneut Moos ohne Einsatzberechtigung mit und erzielte zwei Tore. Der Verein räumte in Person von Trainer Siar Daudi den Einsatz der Spieler ein und bedauerte dies. „Wir sind davon ausgegangen, dass es der korrekte Weg sei, eingesetzte Gastspieler ordnungsgemäß mit vollständigem Namen, Geburtsdatum sowie Spielerpassnummer zu erfassen und transparent offen zu legen“, erklärte Daudi.
Ein Irrtum, der den Verein nun teuer zu stehen kommt. Neben einer Geldstrafe sind von den 25 sportlich errungenen Punkte nun insgesamt 19 weg. 15 wurden wegen der Passvergehen aus der Vorsaison abgezogen, einer wegen Nichterfüllung des Schiedsrichtersolls und nun weitere drei aus diesem Urteil.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Bei der Bemessung des Urteils wurden mildernde Umstände berücksichtigt. Der Verein habe die Aufklärung des Sachverhaltes aktiv unterstützt, das sportrechtswidrige Verhalten eingesehen und ernsthaft bedauert. Das Urteil ist noch nicht rechstkräftig, da Germania 94 noch das Rechtsmittel der Berufung einlegen kann. Auch die in der B-Klasse spielende Zweite Mannschaft wurde wegen des Einsatzes von nicht spielberechtigten Akteuren mit dem Abzug von insgesamt sechs Punkten belegt.
Die bis zum Ende der Hinrunde mit einem Spielverbot belegte Mannschaft hatte in den Partien beim SC Eschborn II (6:9) und gegen Maroc Offenbach (1:11) die Akteure Rene Janson und Moheb Sanjar ohne Spielberechtigung eingesetzt. Die durch die Siege gegen den FC Fortuna II (2:1) und gegen die Spvgg. Fechenheim II (4:1) erlangten sechs Zähler werden im Falle des Eintritts der Rechtskraft der Urteile wieder abgezogen.