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FC City profitiert von Marocs Zwangsabstieg

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Nun herrscht endgültig Klarheit! Das Verbandsgericht hat die Berufung des FC Maroc gegen das erstinstanzliche Urteil des Kreissportgerichtes nunmehr rechtskräftig zurückgewiesen. Damit bleiben alle verhängten Sanktionen gegen den bisherigen A-Ligisten bestehen.

Der FC City bleibt anstelle des FC Maroc in der A-Klasse. Foto: Archiv Mithat Gürser.

Wegen des Einsatzes des mit einer unter falschen Angaben erschlichenen Spielgenehmigung agierenden Amin El Baghdadi alias „Mohamed Mohamed“ wurden dem 1974 gegründeten Verein 37 Punkte aberkannt, was den Abstieg in die Kreisliga B zur Folge hat. Der Spieler, der eine weitere unlautere Spielgenehmigung beim VfL Germania 94 hatte, erhielt eine Sperre von 32 Pflichtspielen.

Das verhängte Spielverbot von sechs Monaten bis Ende des Jahres bleibt bestehen. Der FC Maroc wird in die Gruppe 1 der Kreisliga B eingestuft. Davon profitiert nun der FC City, der über die Relegation abgestiegen war und nun den vakanten Platz von Maroc einnimmt.

Holger Handge sendet Schlüsselzahlen an Geschäftsstelle

Der FV 09 Eschersheim, dem der Platz vorrangig zugestanden hätte, hatte bereits erklärt, darauf zu verzichten und einen Neuanfang in der B-Liga zu beginnen. Sämtliche Spiele des FC Maroc, welche in den Zeitraum des Spielverbots fallen, werden mit 3:0 Toren und 3 Punkten für die gegnerische Mannschaft gewertet.

Das Kreispokalspiel gegen den FC Croatia Ende August wurde bereits abgesetzt, der Kreisoberligist ist eine Runde weiter. Holger Handge wird noch heute die bereits von ihm vor Wochen vorbereiteten Schlüsselzahlen an die Geschäftsstelle in Frankfurt senden, dort werden sodann die Spielpläne generiert.